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Leben und Arbeiten in Katar

Kaffeetrinkendes Pärchen

Leben und Arbeiten in Deutschland, © colourbox

15.03.2023 - Artikel

Allgemeines

In Katar leben geschätzt etwa 2000 Deutsche, der Großteil davon in der Hauptstadt Doha. Auch deutsche Unternehmen haben hier Niederlassungen. Das Land bietet neben einer dynamischen Wirtschaft recht angenehme Lebensumstände, die im Sommer allerdings von einem extrem feucht-heißen Klima getrübt werden. In dieser Jahreszeit ist an ein Leben an frischer Luft nicht zu denken, dafür sind alle öffentlichen und privaten Gebäude klimatisiert. Die Infrastruktur ist sehr gut entwickelt, es gibt einen ausreichenden - allerdings mit Deutschland verglichen sehr teuren - Wohnungsmarkt und eine deutsche Schule in Doha.

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, sich in Katar zurecht zu finden.

Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige

Visum für Katar

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Katar - unabhängig von Aufenthaltsdauer und -zweck - stets ein Einreisevisum. Die Einholung eines Visums vor Antritt der Reise ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Das (Touristen-)Visum wird für Inhaber deutscher Reisepässe gegen Gebühr am Flughafen Doha erteilt.

Der vorläufige deutsche Reisepass und der deutsche Kinderausweis berechtigen nicht zur visafreien Einreise in Katar, bzw. sind nicht ausreichend für die katarische visa-upon-arrival-Regelung. Inhaber vorläufiger deutscher Reisepässe können Visa nicht bei Einreise am Flughafen erhalten, sondern müssen diese vorab bei der katarischen Botschaft Berlin beantragen.

Alle Reisedokumente müssen stets mit einem Lichtbild des jeweiligen Passinhabers ausgestattet sein. Kinder, die noch im Reisepass der Eltern eingetragen sind, müssen ebenfalls mit Lichtbild eingetragen sein. Die Botschaft empfiehlt, eigene Pässe mit Lichtbild für mitreisende Kinder ausstellen zu lassen.

Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

Arbeitsaufnahme in Katar

Der Arbeitsmarkt in Katar ist bei einem anhaltend hohen Wirtschaftswachstum auch in einigen Branchen für Deutsche interessant. Für die meisten Stellen gilt allerdings ein wesentlich niedrigeres Lohnniveau als in Deutschland (z.B. ungelernte Arbeiter ab 200 EUR/Monat, qualifizierte Hotelangestellte ab 800 EUR/Monat).
Spezialisierte Fähigkeiten im technischen oder Managementbereich sind hier gefragt und oft auch sehr gut bezahlt, hinzu kommt das günstige steuerliche Umfeld Katars (keine direkte Einkommensteuer). Es lohnt sich, den Markt vor einem Engagement gründlich zu studieren und ggf. Rat beim Delegiertenbüro der deutschen Wirtschaft oder einem Rechtsanwalt vor Ort einzuholen (insbesondere vor Vertragsabschluss).

Amtssprache in Katar ist Arabisch, Arbeitssprache ist Englisch; ohne fließende Kenntnisse in einer dieser Sprachen ist eine Bewerbung in Katar zwecklos. Insbesondere Arabischkenntnisse können zu einer besseren Stelle verhelfen.

Die Botschaft Doha kann leider keine Stellenvermittlung leisten.
Stellenanzeigen finden Sie u.a. in den englischsprachigen Tageszeitungen The Peninsula und der Gulf Times

Bevor Sie einen katarischen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt prüfen lassen und sich mit dem katarischen ‘Sponsorship System/ ‘Kafalah System‘ auseinandersetzen. In vielen Fällen bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Unterkünfte und ggf. Schulversorgung für die Kinder an. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Sollten z.B. keine Unternehmensunterkünfte zur Verfügung stehen, beachten Sie bitte, dass die Mietkosten in Katar sehr hoch sind und leicht bei 2.500,- bis 3.000,-€ pro Monat liegen können. Gleiches gilt für den Besuch einer (internationalen Schule). Hier liegen die Kosten schnell bei ca. 600,-€ pro Monat.

Das katarische Arbeitsgesetz enthält eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die die gesetzlichen Rechte, Einschränkungen und Verpflichtungen von Mitarbeitern und Sponsoren regeln. Die Deutsche Botschaft kann keine Rechtsberatung in Beschäftigungsfragen anbieten. Auf unserer Anwaltsliste finden Sie Anwälte, bei denen Sie auf eigene Kosten Rat oder Unterstützung einholen können. Ministry of Administrative Development, Labour and Social Affairs Jeder deutsche Staatsangehörige, der Unterstützung in Beschäftigungssfragen sucht, sollte sich zuerst an das Ministry of Administrative Development, Labour and Social Affairs (MADLSA) wenden. Die Abteilung für Arbeitsverhältnisse (Labour Relations Department) nimmt Beschwerden entgegen und strebt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung innerhalb einer Woche an. Wenn keine Lösung gefunden wird, wird die Beschwerde an ein Komitee zur Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten weitergeleitet. Diese Komitees werden von Richtern und Ministerialbeamten geleitet und sollen Beschwerden innerhalb von drei Wochen überprüfen und klären.

Bitte konsultieren Sie die Anweisungen der Regierung von Katar unter diesem Link .

Das Labour Relations Department finden Sie hier: · Al-Faisal Tower (gegenüber Marriott City Centre Hotel) · Al-Huda Tower (1. Stock, gegenüber City Centre Mall) · Al-Qassarat Street (Industrial Area) · Al-Ameer Street (no. 600, Al Khor) Hotline: +974 4424 1101 Tel: +974 4028 8888 E-Mail: info@ADSLA.gov.qa Web: www.adlsa.gov.qa

Exit Permits

Mit Gesetz Nr. (13) von 2018 wurde für die meisten ausländischen Arbeitnehmer in Katar das Erfordernis aufgehoben, über eine vorübergehende oder dauerhafte Ausreisegenehmigung bei Verlassen des Landes zu verfügen. Dieses Gesetz gilt nur für Arbeitnehmer, die unter das Gesetz Nr. (14) von 2004 fallen. Beachten Sie, dass eine gültige Ausreisegenehmigung nach wie vor erforderlich ist, wenn ein Mitarbeiter durch seinen Arbeitgeber dazu verpflichtet wurde (begrenzt auf 5% der Belegschaft eines Unternehmens). Sie sollten mit Ihrem Sponsor klären, ob dies auf Sie zutrifft. Falls Ihnen zu Unrecht die Ausreise verweigert wurde, sollten sich an das Expatriate Exit Grievance Committee des Innenministeriums (MoI) wenden. Das Komitee beabsichtigt, Beschwerden innerhalb von drei Arbeitstagen zu regeln. Weitere Informationen können von jedem Government Services Center angefordert werden (eine vollständige Liste der Zentren finden Sie hier). Sobald eine Beschwerde eingereicht wurde, wenden sich die Beamten an den Sponsor, der die Ablehnung der Ausreisegenehmigung begründen muss. Der Ausschuss wird daraufhin eine Entscheidung treffen. Sponsoren und Mitarbeiter haben das Recht, innerhalb von 24 Stunden Berufung einzulegen. Wenn keine Berufung eingelegt wird, gilt die Entscheidung des Ausschusses als endgültig. Die Deutsche Botschaft kann unter keinen Umständen eine Ausreisegenehmigung für deutsche Staatsangehörige ausstellen.

National Human Rights Committee

Das katarische Nationale Menschenrechtskomitee (National Human Rights Committee) beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen. Informationen, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, finden Sie hier .

National Human Rights Committee, Otabi Tower

Tel: +974 4404 8844 Fax: +974 4444 4013

Email: nhrc@qatar.net.qa

Web: www.nhrc-qa.org

Haftungsausschluss Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr.

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Kredite/Banken/Travel Ban
Neben der Problematik des ‘Exit Permit‘ ist es gängige Praxis, dass bei Kündigung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnis die Bank umgehend einen sogenannten ‚Travel Ban‘ über Sie verhängt und Sie Katar nicht verlassen dürfen, bis Sie sämtliche Schulden beglichen haben. Dazu gehören sowohl ausstehende Kreditkartenzahlungen als auch ein negatives Kontoguthaben oder ein langjähriger Kredit. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu aufgefordert, die Bank über Ihr Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zu informieren. Sie sollten daher immer in der Lage sein, Ihre Kredite bzw. Konten auszugleichen/zurückzuzahlen.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Auskünfte zu aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen durch die Botschaft Doha und andere deutsche Behörden immer nur ohne Gewähr erfolgen können, da es sich hierbei um Auskünfte über katarisches Recht handelt.
Diese können sich kurzfristig ändern, ohne dass die Botschaft dies sofort erfährt.

Beim Bundesverwaltungsamt in Köln gibt es eine Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, Informationsstelle für ausländisches Recht, die Ihnen Informationen zur Verfügung stellen kann.
Tel: 0049-22899-358-4999
Fax 0049-22899-10-3588399
Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 16:30 Uhr
E-Mail: infostelleAuswandern@bva.bund.de
www.auswandern.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Daneben können Sie sich auch wie folgt informieren:

Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsgenehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere, dass zum Erhalt einer Arbeitsgenehmigung in Katar die Vorlage eines aktuellen legalisierten Polizeilichen Führungszeugnisses sowie Ihre Berufsabschlüsse (z.B. Hochschulabschluss) in legalisierter Form erforderlich sind. Sie sollten sich daher bereits kurz vor Ausreise aus Deutschland um diese Formalitäten kümmern. Die Legalisation wird von der Katarischen Botschaft in Berlin vorgenommen. Weitere Informationen hier.

Ihre weiteren Fragen werden von der Botschaft des Staates Katar in Berlin beantwortet:

Botschaft des Staates Katar in Berlin
Hagenstr. 56
14193 Berlin
Telefon: +49 30 8620 60
Fax: +49 30 8620 6150
E-Mail: info@embassy-qatar.de
http://botschaft-katar.de/

Alternativ können Sie sich an die Einwanderungsbehörde in Katar wenden:

Ministry of Interior of the State of Qatar

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