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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Führungszeugnis
Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ein Führungszeugnis (umgangssprachlich auch polizeiliches Führungszeugnis) beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz:
Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen
Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung durch die Auslandsvertretung beträgt 20,- €
Bitte buchen Sie Ihren Termin für die Unterschriftsbeglaubigung in der Kategorie Allgemeine Konsularische Angelegenheiten und bringen zu dem Termin das ausgefüllte Antragsformular mit. Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in QAR in bar oder per Kreditkarte (Master/Visa) zu bezahlen.
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Katar ist das Polizeiliche Führungszeugnis in übersetzter (arabisch) und legalisierter Form vorzulegen.
Sollten Sie sich bereits in Katar aufhalten kann in Ausnahmefällen, nach Klärung des Sachverhalts, eine Echtheitsbescheinigung auf dem Polizeilichen Führungszeugnis angebracht werden. Dazu ist es notwendig, dass Sie das Polizeiliche Führungszeugnis seitens des Bundesamts für Justiz direkt an die Botschaft senden lassen. Sobald es hier eingeht, werden Sie kontaktiert und können bei Abholung des Polizeilichen Führungszeugnisses die entsprechende Bestätigung anbringen lassen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen.
Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Bestätigung seitens der Katarischen Behörden anerkannt wird, da grundsätzlich die Legalisation der Katarischen Botschaft in Berlin erfolgen muss.
Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Katarisches Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)
Informationen zur Beantragung eines katarischen Führungszeugnisses finden Sie auf der Homepage des hiesigen Innenministeriums.