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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten
Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Allgemeine Hinweise
Achtung –das Führen von Fahrzeugen in Katar ohne Fahrerlaubnis wird als Straftat geahndet! Bei Beteiligung an einem Unfall in drohen Verlust des Versicherungsschutzes, Haftstrafe und nachfolgende Abschiebung aus Katar.
Welchen Führerschein man in Katar benötigt um rechtmäßig ein Fahrzeug führen zu dürfen, hängt davon ab
1) wie lange man sich bereits in Katar befindet
2) welchen Aufenthaltstitel man besitzt
3) aus welchem Land der nationale Führerschein stammt.
Sofern Sie sich in Katar mit einem Besuchsvisum aufhalten, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu 7 Tagen ab Einreise gestattet.
Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als 7 Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für 3 Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.
Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den deutschen internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Katar ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ab Einreise führen. Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.
Wenn Sie eine katarische Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie die Ausstellung eines katarischen Führerschein beantragen.
Deutschen Staatsangehörigen wird auf Grundlage des deutschen Führerscheins auf Antrag von der katarischen Verkehrsbehörde ein katarischer Führerschein erteilt. Deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Botschaft von der theoretischen und der praktischen Prüfung ausgenommen.
Detaillierte Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.
Umtausch von Führerscheinen
1. Allgemeines
Bis 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden. Dieser Umtausch soll wie folgt gestaffelt ablaufen:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis- Inhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der oben genannten Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
2. Antragsverfahren bei gewöhnlichem Aufenthalt in Katar
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Katar wenden Sie sich selbst bitte zunächst direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland, die Ihren jetzigen Führerschein ausgestellt hat. Diese übersendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben der deutschen Fahrerlaubnisbehörde zurücksenden. An diesem Prozess ist die deutsche Auslandsvertretung nicht beteiligt. Eine Übersendung der Antragsunterlagen erfolgt an Ihre Privatadresse. Eine Übersendung der Antragsunterlagen an die Deutsche Botschaft Doha oder eine Rücksendung der ausgefüllten Antragsunterlagen über die Deutsche Botschaft Doha ist nicht möglich. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf ca. 25 EUR zuzüglich Versand.
Den neuen Führerschein übersendet die deutsche Fahrerlaubnisbehörde dann in der Regel an die Deutsche Botschaft Doha zur Aushändigung an Sie.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Katar verloren?
Wenn Ihr deutscher Führerschein in Katar gestohlen oder verloren wurde, sollten Sie dies zunächst unverzüglich der katarischen Polizei melden. Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland.
Weitere Informationen zur Ersatzausstellung (z.B. vorzulegender Unterlagen) können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.
Verkehrsdelikte in Katar
Bei einem schweren Unfall behält die Polizei üblicherweise den Pass und Führerschein der Beteiligten bis zur genauen Klärung der Unfallursache ein. Bei einem Unfall mit Personenschaden wird der vermutete Verursacher oft in Haft genommen. In diesem Fall sollten Sie darauf bestehen, dass Sie die Botschaft benachrichtigen dürfen.
Bereitschaftsdienst Botschaft Doha: +974 – 5552 6672
Jeder noch so kleine KFZ-Unfall, selbst Parkschäden ohne Beteiligung Dritter, muss der Polizei gemeldet werden, da Werkstätten eine Reparatur selbst kleiner Lackschäden nicht durchführen, wenn kein Polizeiprotokoll vorliegt. Unfallbeteiligte erhalten von der Polizei ein Protokoll ausgehändigt. Wenden Sie sich also bei kleineren Unfällen direkt an die zuständige Verkehrspolizei am Ort des Unfalls.
Informieren Sie bitte sofort den Versicherer bzw. die Mietwagenfirma!