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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Hilfe für Deutsche in Notfall © GKSP/Canva.com
Allgemeine Hinweise
Jährlich unternehmen tausende deutsche Touristen eine Reise nach bzw. via Katar. Auch ist Katar ein beliebtes Einwanderungsland.
Aber Vorsicht: Nicht wenige geraten auf Reisen bzw. während eines Auslandsaufenthalts unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen. Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht.
Auswärtiges Amt: Nothilfe im Ausland
Notfall-Kontakt
Außerhalb der normalen Dienstzeiten ist die Besetzung der Botschaft durch einen Bereitschaftsdienst von Sonntag bis Donnerstag bis Mitternacht und am Wochenende zwischen 8.00 und 24.00 Uhr sichergestellt..
Botschaftsvertreter sind in Notfällen (Notfall eines deutschen Staatsangehörigen) daher grundsätzlich auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar. Die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes lautet: +974 5552 6672
Geldverlust/Sperrung von Kredit-/EC- und Mobiltelefonkarten
Sämtliche Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Haftung für evtl. eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Zentrale Notrufnummer zur Sperrung sämtlicher Kreditkarten, ec-Karten und Handy-Karten
innerhalb Deutschlands: 116 116
aus dem Ausland: +49 116 116
oder
+49-30-4050-4050
Direktsperrung: Auch direkt über die Sperrhotline Ihrer Bank oder des Kreditkartenherausgebers möglich.
American Express: +49 69 9797 2000
MasterCard: 0800 819 1040 (Deutschland), +1 636 722 7111 (aus anderen Ländern)
Visa: 0800 811 8440 (Deutschland)
Diners Club: +49 69 900 150 135 oder 136
Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme bspw. von Western Union und MoneyGram eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld in über 200 Länder zu transferieren.
Haftfall
Die Botschaft betreut Inhaftierte, unabhängig von Verfahrensstand oder Schuldfrage. Hier erfahren Sie, in welchem Umfang die Betreuung möglich ist.