Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Rente
Rente © GKSP/Canva.com
Allgemeine Hinweise
Haben Sie in Deutschland gearbeitet und leben jetzt in Katar? Wie sieht dann Ihre Alterssicherung aus? Alle wichtigen Informationen zur deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.
Lebensbescheinigung
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.
Der jährliche Lebensnachweis kann seit dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.
Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter: Lebensbescheinigung bzw. digitaler Lebensnachweis
Das digitale Verfahren (DLN), können Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause nutzen, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR-Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen.
Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Bitte beachten Sie: wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Vertretung aufsuchen.
Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes:
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service buchen Sie bitte vorab einen Termin in der Kategorie Bescheinigungen.
Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite ist notwendig.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei. Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 36,- Euro.
Besteuerung von Renten
Seit 2005 sind auch im Ausland lebende Rentner mit aus Deutschland bezogenen Renteneinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG grundsätzlich beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen ab 2009 außerdem bestimmte, aus Deutschland bezogene Renteneinkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (§ 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG). Ob es zu einer Besteuerung dieser Einkünfte in Deutschland kommt, ist jedoch davon abhängig, ob die Vorschriften des jeweils anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit dem Wohnsitzstaat des Rentners eine Besteuerung durch Deutschland als Quellenstaat vorsehen. Zwischen Katar und Deutschland gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.