Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Einfuhr von Haustieren
Tiere auf Reisen © Colourbox
Einfuhr von Haustieren in die EU
Für die Einreise in die EU mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten seit dem 29. Dezember 2014 die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Grundvoraussetzungen für die Einfuhr von Heimtieren sind danach:
- Tätowierung oder Microchip zur Identifizierung
- Gültiger Impfschutz gegen Tollwut, nachgewiesen durch eine Tiergesundheitsbescheinigung nach EU-Muster (siehe Link dort)
- Schriftliche Erklärung der begleitenden Person
- Einfuhr auf direktem Weg
- Grundsätzlich maximal 5 Tiere.
- Aufgrund der Tollwutsituation in Katar (vgl. „Nicht gelistete Drittländer“), gelten für die Einreise aus Katar folgende zusätzliche Bedingungen:
- Tollwut-Antikörper-Blutuntersuchung mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise.
- Wegfall der 3-Monatsfrist, wenn bereits eine Blutuntersuchung in der EU erfolgt war.
Für die Einfuhr gefährlicher Hunde in die Bundesrepublik Deutschland sind über die veterinärrechtlichen Anforderungen hinaus unter Umständen weitere Bedingungen bzw. Einschränkungen zu beachten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Einfuhr von Haustieren nach Katar
Haustiere können nur über den Hamad International Airport in Doha einreisen. Mit Ausnahme von Assistenzhunden und Falken müssen Haustiere als Fracht befördert werden.
Für die Einfuhr eines Haustieres nach Katar benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung des katarischen Ministeriums für Kommunen und Umwelt (Ministry of Municipality and Environment; MME). Die Genehmigung muss mindestens 30 Tage vor Einreise des Tieres ausgestellt worden sein!
Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:
- Alle Haustiere müssen mindestens sieben Monate alt sein.
- Ihr Haustier muss mit einem ISO-konformen Mikrochip versehen sein.
- Das Haustier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss gültig sein und mindestens 30 Tage vor Reiseantritt verabreicht worden sein.
- Ein Tollwut-Titertest ist obligatorisch und muss mindestens 30 Tage nach der Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden werden.
Neben der Einfuhrgenehmigung benötigen Sie bei Einreise des Haustieres zusätzlich ein Gesundheitszeugnis (International Certificate of Good Health) von Ihrem Tierarzt, das bestätigt, dass Ihr Haustier reisefähig ist. Das Gesundheitszeugnis darf bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein.
Klären Sie zusätzlich mit der befördernden Fluggesellschaft, welche Anforderungen an die Transportboxen bestehen. Beachten Sie auch: Beruhigungsmittel sind nicht erlaubt. Milde pflanzliche Mittel sind zulässig.