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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

06.01.2025 - Artikel

Führungszeugnis

Auch wenn Sie aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ein Führungszeugnis (umgangssprachlich auch polizeiliches Führungszeugnis) beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Das Führungszeugnis können Sie ab dem 14. Geburtstag auf verschiedenen Wegen beantragen:

  1. Über das Online_Portal beim Bundesamt für Justiz: www. fuehrungszeugnis.bund.de
  2. Persönlich beim Bundesamt für Justiz:

    Bundesamt für Justiz

    -Besucherservice-

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten:

    Der Besucherservice des BfJ ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.

  3. Persönlich bei der Botschaft: Für die Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift durch die Botschaft Doha fallen Gebühren in Höhe von 34,07 Euro an (Konsularische Bescheinigung mit Vorlage, Ziff. I.5.2.1 AABGebV).

    Bitte buchen Sie Ihren Termin in der Kategorie allgemeine Konsularische Angelegenheiten und bringen zu dem Termin das ausgefüllte Antragsformular mit. Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in QAR in bar zu bezahlen. Mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 5-6 Wochen bis zum Erhalt des Führungszeugnisses muss gerechnet werden.

    Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz: www. fuehrungszeugnis.bund.de

Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Katar ist das Polizeiliche Führungszeugnis in übersetzter (arabisch) und legalisierter Form vorzulegen.

Für die Einholung der Legalisation bei der Botschaft des Staates Katar muss das Führungszeugnis eine Vor- und eine Endbeglaubigung erhalten.

Die Vorbeglaubigung wird auf Antrag durch das BfJ erteilt, die Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Sofern eine Vorbeglaubigung erforderlich ist, muss diese ausdrücklich beantragt werden. Da es hierfür kein Formular gibt, sollen Antragstellende diesen Wunsch handschriftlich auf dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses vermerken oder diesen schriftlich gesondert beifügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BfAA.

Gebühren (Stand Mai 2023)

Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift durch die Botschaft: Konsularische Bescheinigung mit Vorlage, Ziff. I.5.2.1 AABGebV: 34,07 Euro

Führungszeugnis: 13,00 Euro (BfJ)

Ausstellung des mehrsprachigen Formulars als Übersetzungshilfe: 13,00 Euro (BfJ)

Vorbeglaubigung: 25,00 Euro (BfJ)

Endbeglaubigung: 14,27 Euro (BfAA)

Da Änderungen der Gebührenhöhe nicht auszuschließen sind, ist es ratsam, zusätzlich die Webseiten des BfJ und des BfAA einzusehen.

Die Legalisation kann anschließend durch die Botschaft des Staates Katar durchgeführt werden.

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Katarisches Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)

Ein katarisches Führungszeugnis beantragen Sie über die App Metrash 2.

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