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Führungszeugnis
Führungszeugnis © GKSP/Canva.com
Führungszeugnis
Zuständig für die Erteilung von Führungszeugnissen ist das Bundesamt für Justiz. Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Das Führungszeugnis können Sie ab dem 14. Geburtstag auf verschiedenen Wegen beantragen:
Über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de
nur möglich für Inhaber eines deutschen e-Personalausweises oder e-Aufenthaltstitel und entsprechender 6-stelliger PIN
Persönlich beim Bundesamt für Justiz:
Bundesamt für Justiz
-Besucherservice-
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Öffnungszeiten:
Der Besucherservice des BfJ ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Schriftlich beim Bundesamt für Justiz
Wenn Sie Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen, müssen Ihre Unterschrift und Ihre Personenangaben auf dem Antragsformular von uns bestätigt werden. Für diese Bestätigung fallen Gebühren in Höhe von 36,- Euro an. Die Beglaubigungsgebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in QAR in bar oder per internationaler Kreditkarte (Visa Card oder Master Card) zu bezahlen.
Bitte buchen Sie für die Bestätigung einen Termin in der Kategorie Unterschriftsbeglaubigungen/ Bescheinigungen und bringen das ausgefüllte Antragsformular sowie ein Ausweisdokument mit.
Mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 5-6 Wochen bis zum Erhalt des Führungszeugnisses muss gerechnet werden.
Katarisches Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)
Ein katarisches Führungszeugnis beantragen Sie über die „Metrash“ App.