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Deutsche Institutionen in Katar
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen…
Bestimmten katarischen Staatsangehörigen ist es rechtlich untersagt einen ausländischen Staatsangehörigen zu ehelichen, es sei denn, es handelt sich um einen Bürger aus den Staaten des Arabischen…
Grundsätzlich gilt, dass auch im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland wirksam sind, sofern die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Ferner müssen…