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Eheschließung in Katar
Eheschließung © picture alliance / ZB
Bestimmten katarischen Staatsangehörigen ist es rechtlich untersagt einen ausländischen Staatsangehörigen zu ehelichen, es sei denn, es handelt sich um einen Bürger aus den Staaten des Arabischen Golfkooperationsrates. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob bei einer angestrebten Heirat mit einem/einer katarischen Staatsangehörigen zunächst ein Beschluss des Emirs einzuholen ist, der Sie von dem erwähnten Verbot ausnimmt. Ganz grundsätzlich muss für Ehen zwischen einem katarischen Mann und einer nicht-katarischen Frau von einem offiziellen ‘Ehe Komitee‘ die notwendige Erlaubnis eingeholt werden.
Nach katarischem internationalem Privatrecht ergeben sich die materiellen Voraussetzungen für die Ehe aus dem Heimatrecht jedes Ehepartners (z.B. entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Botschaft/des Landes dem die Verlobten angehören). Die formellen Voraussetzungen unterliegen dem Recht am Ort der Eheschließung.
Materielle Voraussetzungen der Eheschließung
Für eine Eheschließung in Katar bedeutet dies, dass seitens des/der deutschen Staatsangehörigen bei der eheschließenden Institution in Katar vor Eheschließung ein ‘Deutsches Ehefähigkeitszeugnis‘ vorgelegt werden muss, um die materiellen Voraussetzungen zu erfüllen.
Das benötigte deutsche Ehefähigkeitszeugnis (‘Certificate of No Impediment to Marriage‘) wird vom Standesamt am deutschen Wohnort des/der deutschen Verlobten ausgestellt. Sofern diese/r nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitz zuständig. Sofern ein/e deutsche/r Staatsangehörige/r niemals in Deutschland gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt 1 in Berlin.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann vom zuständigen Standesamt an Sie versandt werden.
Bei Bedarf kann nach Buchung eines Termins der Kategorie ‚Unterschriftsbeglaubigungen‘ über unser Terminsystem eine Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular (sowie ggf. benötigte Kopie Beglaubigungen) vorgenommen werden. Das Antragsformular können Sie dann zusammen mit den benötigten Unterlagen an das zuständige Standesamt übersenden, sodass eine persönliche Vorsprache grundsätzlich nicht erforderlich ist.
Bitte lassen Sie eine beglaubigte Kopie des Ehefähigkeitszeugnisses anfertigen und bewahren diese bis zur Registrierung der Ehe in Deutschland auf.
Es ist nicht richtig, dass z.B. die Vorlage eines Scheidungsurteils ausreicht, um die materiellen Voraussetzungen der Ehe zu bejahen.
Formelle Voraussetzungen für die Eheschließung
Hinsichtlich der formellen Voraussetzungen ist zu unterscheiden zwischen der Eheschließung zwischen zwei Muslimen bzw. zwei Nicht-Muslimen.
Die Eheschließung zwischen einem/einer Muslim/a und einer andersgläubigen Person ist in Katar nicht möglich. So ist z.B. die Ehe eines muslimischen Mannes und einer christlichen Frau in Katar – anders als in anderen arabischen Staaten - nicht erlaubt.