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Eintragung im Eheregister

Eheringe

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Artikel

Grundsätzlich gilt, dass auch im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland wirksam sind, sofern die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Ferner müssen bei der Eheschließung beide Eheschließenden anwesend gewesen sein. Beachten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amts zu Eheschließungen im Ausland.

Sie können für die im Ausland geschlossene Ehe eine deutsche Heiratsurkunde beantragen. Die Heiratsurkunde wird vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland ausgestellt.

Was müssen wir ausfüllen?

Laden Sie hier den Antrag runter und füllen ihn sorgfältig aus:

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung

Wie ist der Antrag einzureichen?

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Standesamt am letzten Wohnort eines der Ehegatten in Deutschland. Hatte keiner der Ehegatten jemals einen Inlandswohnsitz, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Die deutschen Auslandsvertretungen hingegen bearbeiten keine Anträge selbst, sondern leiten diese, sofern von Ihnen gewünscht, weiter an das zuständige Standesamt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt an das zuständige Standesamt zu übersenden, sofern Ihre Unterschriften auf dem Formular bzw. die einzureichenden Kopien von uns beglaubigt worden sind.

Wenn kein gemeinsamer Ehename erklärt werden soll, so kann der Antrag von einem der Ehegatten allein abgegeben werden. Nur wenn eine Ehenamenserklärung abgegeben werden soll, müssen beide Ehegatten persönlich bei dem Termin anwesend sein, da beide Unterschriften auf dem Antragsformular beglaubigt werden müssen.

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigungen einen Termin über unser Terminvergabesystem.


Welche Unterlagen sind erforderlich?

Wenn Sie den Antrag direkt an das Standesamt senden möchten, übermitteln Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie unten stehende Unterlagen als beglaubigte Kopie oder im Original an das Standesamt. Die Beglaubigung von Kopien kann durch Botschaft erfolgen.

Sollten Sie Ihren Antrag hingegen über uns einreichen, senden Sie uns bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie Kopien der folgend aufgeführten Unterlagen über das Kontaktformular zu.

Wir werden Ihren Antrag dann auf Vollständigkeit prüfen und mit Ihnen einen Termin zur Beglaubigung der Unterlagen bzw. auch Ihrer Unterschrift(en) vereinbaren.

Folgende Unterlagen/ Angaben werden benötigt:

  • Informationen zum Datenschutz
  • Heiratsurkunde
  • Pass und Geburtsurkunde des Ehemannes
  • Pass und Geburtsurkunde der Ehefrau
  • Ggfs. Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften sowie deren Auflösung (Scheidungsurteil/Sterbeurkunde)
  • Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern des Ehepaares

Fremdsprachige Dokumente müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden. Katarische Urkunden müssen von der Botschaft Doha legalisiert worden sein (bei vorhandener Vorbeglaubigung, kann die Legalisation am Tag der persönlichen Vorsprache erfolgen). Bei Urkunden, die in Drittstaaten ausgestellt worden sind, erkundigen Sie sich bitte ob eine Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung notwendig ist.


Was kostet die Eheregistrierung?

Bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung zahlen Sie zunächst nur die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften sowie der mitgebrachten Kopien (und ggfs. der Legalisationen). Diese können mit Bargeld in QAR zum aktuellen Wechselkurs oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden:

Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag 85,00 EUR
Beglaubigung der Kopien der erforderlichen Dokumente27,00 EUR
Legalisation katarischer Urkunden (pro Urkunde) 32,00 EUR




Die Gebühren für die Beurkundung der Eheschließung sowie die Ausstellung etwaiger beantragter Heiratsurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Die folgenden Gebühren werden in dem meisten Fällen erhoben und stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar:

Eintragung im Eheregister (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens)80,00 EUR
Zusätzlich, wenn ausländisches Recht zu beachten ist125,00 EUR
Ausstellung einer Heiratsurkunde12,00 EUR
Jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde6,00 EUR


Die Bezahlung dieser Gebühren kann nicht bei einer Auslandsvertretung geleistet werden, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie vom Standesamt ein Zahlungsaufforderung.

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