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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland © dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr beendet haben.

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Die Ausstellung des Passes beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des vorhandenen Passes. Sollten Sie aus zwingenden Gründen kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird.


Reisepass/Elektronischer Personalausweis


Die persönliche Vorsprache ist für die Beantragung eines Reisepass bzw. Personalausweis zwingend erforderlich. Alle Kinder müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.

Für Kinder wird grundsätzlich ein biometrischer Pass ausgestellt. Hierfür müssen Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres ihre Fingerabdrücke abgeben.

Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in von einer deutschen Behörde beglaubigten Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie (pro Antrag) vorzulegen.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Erwachsene)
  • oder vollständig ausgefülltes Antragsformular (Minderjährige)

    Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, wird das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils nachgewiesen. Ausländische Dokumente legen Sie mit Legalisation und Übersetzung vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht möglich sein, muss die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils mit durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigter Unterschrift vorgelegt werden.

  • 1 Passbild (bei Vollendung des 6. Lebensjahres biometrietauglich)
  • bisheriger Pass
  • katarische ID oder Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, falls sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat oder die Änderung gewünscht ist
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern (bei Minderjährigen )
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und ausländische Einbürgerungsurkunde

Ausländische Urkunden (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) welche nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt sind, bedürfen einer Übersetzung.
Zusätzlich müssen ausländische Urkunden ggf. mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen werden. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, können Sie der Website der Deutschen Vertretung am jeweiligen Ausstellungsort der Urkunde entnehmen.



Bitte vereinbaren Sie jeweils einen Termin pro Antrag über das Terminbuchungssystem.


Die Gebühren zahlen Sie bei Antragstellung bar in Qatar Riyal (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft).

Pass

GebührentypGrundgebühr in EURAuslandszuschlag in EURUnzuständigkeitszuschlag in EURZuschlag 48 Seiten in EURBereitschaftszuschlag in EURExpresszuschlag in EUR
Biometrischer Reisepass über 24 Jahre70,0031,0070,0022,00 32,00
Biometrischer Reisepass unter 24 Jahre37,5031,00037,5022,00 32,00
Vorläufiger Reisepass26,0044,0026,00 26,00

Personalausweis

GebührentypGrundgebühr in EURAuslandszuschlag in EURUnzuständigkeitszuschlag in EURBereitschaftszuschlag in EUR
Personalausweis über 24 Jahre37,0041,0013,0013,00
Personalausweis unter 24 Jahre22,8041,0013,0013,00



Wohnortänderung

Um den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen, ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich, sofern eine Vollmacht und ein vom Passinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter unterschriebenes Antragsformular vorgelegt werden.

Benötigt werden folgende Unterlagen im Original sowie jeweils eine Kopie.

  • Reisepass ggfs. Zweitpass
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
  • einen Nachweis über die dauerhafte Verlegung ihres Lebensmittelpunktes nach Katar, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Wasserrechnung, Telefonrechnung, Kontoauszüge
  • katarische bzw. den Nachweis über die temporäre/dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

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