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Service

Das katarische Arbeitsgesetz enthält eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die die gesetzlichen Rechte, Einschränkungen und Verpflichtungen von Mitarbeitern und Sponsoren regeln. Die Deutsche Botschaft kann keine Rechtsberatung in Beschäftigungsfragen anbieten. Auf unserer Anwaltsliste finden Sie Anwälte, bei denen Sie auf eigene Kosten Rat oder Unterstützung einholen können. Ministry of Administrative Development, Labour and Social Affairs Jeder deutsche Staatsangehörige, der Unterstützung in Beschäftigungssfragen sucht, sollte sich zuerst an das Ministry of Administrative Development, Labour and Social Affairs (MADLSA) wenden. Die Abteilung für Arbeitsverhältnisse (Labour Relations Department) nimmt Beschwerden entgegen und strebt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung innerhalb einer Woche an. Wenn keine Lösung gefunden wird, wird die Beschwerde an ein Komitee zur Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten weitergeleitet. Diese Komitees werden von Richtern und Ministerialbeamten geleitet und sollen Beschwerden innerhalb von drei Wochen überprüfen und klären.

Bitte konsultieren Sie die Anweisungen der Regierung von Katar unter diesem Link .

Das Labour Relations Department finden Sie hier: · Al-Faisal Tower (gegenüber Marriott City Centre Hotel) · Al-Huda Tower (1. Stock, gegenüber City Centre Mall) · Al-Qassarat Street (Industrial Area) · Al-Ameer Street (no. 600, Al Khor) Hotline: +974 4424 1101 Tel: +974 4028 8888 E-Mail: info@ADSLA.gov.qa Web: www.adlsa.gov.qa

Exit Permits

Mit Gesetz Nr. (13) von 2018 wurde für die meisten ausländischen Arbeitnehmer in Katar das Erfordernis aufgehoben, über eine vorübergehende oder dauerhafte Ausreisegenehmigung bei Verlassen des Landes zu verfügen. Dieses Gesetz gilt nur für Arbeitnehmer, die unter das Gesetz Nr. (14) von 2004 fallen. Beachten Sie, dass eine gültige Ausreisegenehmigung nach wie vor erforderlich ist, wenn ein Mitarbeiter durch seinen Arbeitgeber dazu verpflichtet wurde (begrenzt auf 5% der Belegschaft eines Unternehmens). Sie sollten mit Ihrem Sponsor klären, ob dies auf Sie zutrifft. Falls Ihnen zu Unrecht die Ausreise verweigert wurde, sollten sich an das Expatriate Exit Grievance Committee des Innenministeriums (MoI) wenden. Das Komitee beabsichtigt, Beschwerden innerhalb von drei Arbeitstagen zu regeln. Weitere Informationen können von jedem Government Services Center angefordert werden (eine vollständige Liste der Zentren finden Sie hier). Sobald eine Beschwerde eingereicht wurde, wenden sich die Beamten an den Sponsor, der die Ablehnung der Ausreisegenehmigung begründen muss. Der Ausschuss wird daraufhin eine Entscheidung treffen. Sponsoren und Mitarbeiter haben das Recht, innerhalb von 24 Stunden Berufung einzulegen. Wenn keine Berufung eingelegt wird, gilt die Entscheidung des Ausschusses als endgültig. Die Deutsche Botschaft kann unter keinen Umständen eine Ausreisegenehmigung für deutsche Staatsangehörige ausstellen.

National Human Rights Committee

Das katarische Nationale Menschenrechtskomitee (National Human Rights Committee) beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen. Informationen, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, finden Sie hier .

National Human Rights Committee, Otabi Tower

Tel: +974 4404 8844 Fax: +974 4444 4013

Email: nhrc@qatar.net.qa

Web: www.nhrc-qa.org

Haftungsausschluss Diese Angaben basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr.

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